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Ausweis fürs Haus
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde die Einführung des Gebäudeenergieausweises für Bestandsgebäude schrittweise Pflicht. Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden bis Baujahr 1965 müssen ihn bereits seit dem 1. Juli 2008 bei einem Nutzerwechsel vorlegen, ab 1. Januar 2009 ist er auch für jüngere Häuser verpflichtend. Der Ausweis dokumentiert die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und hilft künftigen Bewohnern, die Nebenkosten für Heizung oder Warmwasser besser abzuschätzen. Mit der Ausweispflicht soll zudem eine deutliche Energieeinsparung und ein reduzierter Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden.
Zwei Varianten
- Verbrauchsausweis: Dieser wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Wahlfreiheit für diese Variante als Alternative zum Bedarfsausweis besteht seit dem 1. Oktober 2008 nur noch für
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen,
- alle Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, unabhängig von der Wohnungsanzahl.
- Bedarfsausweis: Ausschlaggebend sind hierfür die energetischen Gebäudeeigenschaften - unabhängig vom Verbrauch der Bewohner. Auch einen möglichen Sanierungsbedarf dokumentiert der Ausweis. Seit dem 1. Oktober 2008 ist der bedarfsorientierte Ausweis für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 mit bis zu vier Wohneinheiten Pflicht.
Ab 1. Juli 2009 gilt:
- Aushangpflicht in öffentlichen Gebäuden
- Ausweispflicht für alle Nichtwohngebäude bei Nutzerwechsel
So bekommen Sie den Pass
In Bad Homburg beantwortet die Energieberatung POWER im Energie- und Wasserladen alle Fragen rund um das Thema Gebäudeenergieausweis. Die erforderlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre können Sie bei uns gegen ein Entgelt von 40,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Liegenschaft anfordern, unabhängig von der Wohnungsanzahl. Dazu wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice:
Kundenservice
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Die Bürgerberatungsstelle POWER finden Sie direkt im Rathaus:
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