Die Gaskrise beschäftigt uns derzeit alle. Im Nachfolgenden finden Sie einige Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden.
Deutschland hat in der Vergangenheit lange von günstigen Erdgaslieferungen profitiert. Diese basierten, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, auf einem recht einfachen Lieferantenprofil. Neben Norwegen und den Niederlanden entfielen 2021 mehr als die Hälfte der Gaslieferungen auf Russland. Nicht erst mit Beginn des Angriffes auf die Ukraine im Februar 2022 gerieten die Energiemärkte in Bewegung. Insbesondere die Gaspreise stiegen deutlich. Diese Entwicklung hat sich mit Beginn des Ukraine-Krieges deutlich beschleunigt. Hinzu kam, dass die russischen Lieferungen nach Beginn des Krieges zudem einseitig reduziert wurden. Eine komplette Einstellung der Lieferungen wird von vielen erwartet. Damit herrscht vor allem in Europa eine Situation, dass die Versorgung mit Erdgas künftig nicht mehr zuverlässig ist. Es handelt sich also in gewissem Sinne um eine Krise-in-Entwicklung.
Zumindest kurzfristig ändert sich das nicht. Aber es sind bereits viele Maßnahmen im Gange, die den Anteil russischen Erdgases am deutschen und europäischen Energiemix immer weiter reduzieren. Das sind zum einen der Ausbau erneuerbarer Energien, etwa die verstärkte Nutzung von Biogas, zum anderen aber auch alternative Bezugsquellen. Meist handelt es sich dabei um Flüssiggasimporte. Dabei handelt es sich um am Ort der Förderung verflüssigtes und damit leichter transportierbar gemachtes Erdgas (LNG). Meist wird es mit Flüssiggastankern weltweit transportiert. Zur Anlandung benötigen diese eigene LNG-Terminals. Dort wird das verflüssigte Gas nicht nur vom Schiff gepumpt, sondern auch vom flüssigen wieder in den gasförmigen Zustand gebracht. Deutschland besitzt aktuell keine eigenen LNG-Terminals. Allerdings hat der Bund spezielle Terminalschiffe gemietet und treibt den Bau von zwei eigenen LNG-Terminals voran. Die Haupt-LNG-Lieferanten sind die USA und Katar, zukünftig auch der Senegal und Nigeria.
Niemand mag es, wenn ein Notfall eintritt. Dennoch ist es klug, sich für diesen Fall der Fälle Gedanken zu machen. Speziell für die Erdgasversorgung gesprochen: Die Bundesregierung legt mit dem Notfallplan fest, was eigentlich passiert, wenn plötzlich kein Erdgas mehr über Pipelines nach Deutschland gelangt. Da das in der Regel nicht plötzlich passiert, sondern in verschiedenen Stufen, hat sich die Bundesregierung für diesen Fall ein abgestuftes Verfahren überlegt, das drei Stufen umfasst. Jede dieser Stufen hat bestimmte Voraussetzungen, jede führt zudem zu einem bestimmten Bündel an Maßnahmen.
Die Frühwarnstufe ist die niedrigste Statusstufe des Notfallplans Gas. Sie wurde erstmals am 30. März 2022 ausgerufen. Der Grund: Die Bundesregierung sah konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Zur weiteren Vorbereitung trat ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.
Etwas weitgehender ist die Alarmstufe. Sie wurde am 23. Juni 2022 aktiviert. Das bedeutet, dass der Bund eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas feststellt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Allerdings ist der Energiemarkt noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen.
Mögliche Maßnahmen sind hier bereits einschneidender. Energieversorger können etwa unter bestimmten Bedingungen höhere Einkaufspreise schneller als sonst direkt an Kunden und Kundinnen weitergeben. Auch werden eigentlich bereits abgeschaltete Kohlekraftwerke wieder ans Netz gebracht, damit Erdgas bei der Stromproduktion eingespart wird.
Letzte Aktivität im Rahmen des Notfallplans Gas ist die Ausrufung der Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage festgestellt werden kann.
In diesem Fall kann die Bundesregierung mit direkten Maßnahmen in den Markt eingreifen. Vor allem geht es nun darum, dass besonders geschützte Kundinnen und Kunden, d.h. Privatverbraucherinnen und -verbraucher oder etwa Krankenhäuser, weiterhin Erdgas zum Heizen geliefert bekommen. Betriebe werden dann nach Relevanz ggf. von der Erdgasversorgung getrennt.
Noch droht Ihnen kein direktes Ungemach. Denn der Sommer ist bisher sehr warm. Aber wie ein geflügeltes Wort sagt: Winter is coming. Und dieser könnte im Falle weiterer Lieferreduzierungen aus Russland ungemütlicher als bisher werden.
Damit wird Sparen im hier und heute immer wichtiger. Denn jede Kilowattstunde Gas, die wir in der warmen Zeit nicht nutzen, hilft, den Winter länger zu überstehen. Denn der Bund sorgt momentan dafür, dass die Gasspeicher gefüllt werden. Das im Sommer durch Sparen nicht verbrauchte Gas kommt dem zugute, sprich es wird erst einmal bevorratet. Wenn der Winter dann kälter werden sollte, können die tausend- und zehntausendfach einzeln eingesparten Kilowattstunden Erdgas so dafür sorgen, dass der Erdgasvorrat länger hält.
Es gibt viele Maßnahmen, die dabei helfen, weniger Erdgas zu verbrauchen. Vieles davon ist sehr einfach. Wenn Sie beispielsweise die voreingestellte Raumtemperatur nur um ein Grad senken, spart das bereits sechs Prozent der Heizenergie. Jedes weitere Grad bringt hier weitere sechs Prozent. Auch kürzer oder weniger heiß zu duschen kann Erdgas sparen, sofern Sie Warmwasser zentral bereiten.
1. Verbrauch reduzieren
Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Gas sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt bei den meisten leicht über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens. Sicher kann mancher mehr tun als andere. Aber wenn 83 Millionen Menschen nur ein bisschen tun, kommt am Ende auch eine große Gesamtersparnis zustande!
2. Abschlag anpassen
Die aktuelle Situation zwingt praktisch dazu, sich mittel- und langfristig vorzubereiten. Sie sollten definitiv darüber nachdenken, Ihren monatlichen Abschlag zu erhöhen. Das ist jederzeit unkompliziert möglich. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie bei der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung leisten müssen.
3. Geld für Nachzahlungen zurücklegen
Da sich für die nähere Zukunft weitere Verteuerungen ankündigen, ist eine Vorbereitung darauf ebenfalls klug. Also: Für alle Fälle sollten Sie bereits Geld zurücklegen. Das ist nicht immer leicht, aber seien wir doch mal ehrlich: Noch ärgerlicher und vielleicht sogar härter ist eine hohe Nachzahlungs-Forderung, wenn die eigenen Mittel parallel eigentlich für andere Ausgaben gebraucht werden. Gerade dann zahlt sich eine solche Vorbereitung aus!
Zudem hilft auch hier eine oft als altbacken verschriene Tugend: Gezielt sparen. Richten Sie sich beispielsweise ein eigenes Energiekonto ein. Legen Sie hier regelmäßig Geldbeträge an. Wie wäre es etwa, die Erstattungssumme der Steuererklärung (oder einen Teil davon), sofern Sie diesen Betrag nicht unmittelbar benötigen, hier zurückzulegen? Das mag nicht sehr populär sein, aber wenn die Energiepreise tatsächlich extrem steigen, sind Sie froh, auf dieses Polster zugreifen zu können.
Das kommt natürlich ganz auf ihre jeweilige Situation an, vor allem wie genau sie wohnen und wie viele Personen mit Ihnen zusammenleben. Denn natürlich verbraucht der sprichwörtliche Singlehaushalt in einer Stadtwohnung weniger Erdgas als eine vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus. Am einfachsten sind hier Beispielrechnungen:
Ein Single-Haushalt verbraucht im Durchschnitt (je nach Größe der Wohnung) zwischen 4.000 und 8.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.
Ein Zwei-Personenhaushalt bringt es bereits auf zwischen 8.000 und 12.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr.
Eine vierköpfige Familie liegt bei 14.000 bis 18.000 Kilowattstunden pro Jahr, sofern sie in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus wohnt, bzw. auf 20.000 bis 40.000 Kilowattstunden pro Jahr, wenn sie ein Einfamilienhaus bewohnt.
Die folgende Tabelle nutzt bei den Haushaltsgrößen jeweils die Mittelwerte:
Haushaltsgröße | Gaskosten 2020 | Gaskosten 2021 | Gaskosten Juli 2022 |
Single | 379 Euro | 511 Euro | 960 Euro |
Paar | 631 Euro | 852 Euro | 1.600 Euro |
Familie (MFH) | 1.010 Euro | 1.363 Euro | 2.560 Euro |
Familie (EFH) | 1.893 Euro | 2.556 Euro | 4.800 Euro |
Zugrunde liegt ein durchschnittlicher Erdgaspreis von in 2020 6,31 Cent je Kilowattstunde (Quelle: Monitoringbericht der Bundesnetzagentur) bzw. für 2021 8,52 und im Juli 2022 16,0 Cent je Kilowattstunde (Quelle: Verivox-Berechnung).
Die Aufstellung zeigt, dass sich die Kosten für Erdgas binnen eines Jahres bereits fast verdoppelt haben. Wichtig ist: Durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind die Preise für Erdgas um ein Vielfaches gestiegen. Da Stadtwerke und die meisten anderen Energieversorger in der Regel im Voraus beschaffen, wirken sich die aktuellen Marktpreise erst nach und nach auf die Tarife aus. Es ist davon auszugehen, dass die Tarif-Preise mittelfristig auf das Dreifache der Preise des Jahres 2021 steigen werden.
Derzeit sind die Energiemärkt in einem zuvor nicht bekannten Preishoch. Das heißt, dass die Einkäufe dort, sprich der Preis, den Stadtwerke und andere Energieversorger bezahlen, so teuer wie seit Jahren nicht sind. Bisher profitieren die meisten Kundinnen und Kunden noch davon, dass Stadtwerke ihre Gasbeschaffung langfristig planen. Das heißt, Erdgas wird nicht kurz vor der Lieferung an die Kundinnen und Kunden eingekauft, sondern einige Jahre (in der Regel: drei) im Voraus. Dazu erstellen Stadtwerke eine Prognose, wie viel Erdgas sie wohl zum Zeitpunkt der Lieferung an ihre Kundinnen und Kunden benötigen werden und kaufen dann diese Menge ein. Dabei wird meist nicht alles auf einen Schlag beschafft, sondern Teilmengen werden in mehreren Tranchen verteilt eingekauft. So errechnet sich dann ein Durchschnittspreis, der in der Regel attraktiv ist, da innerhalb der Zeit zwischen Einkauf und Lieferung die Preise an den Energiemärkten meist gestiegen sind. Derzeit müssen Stadtwerke die benötigten Gasmengen für die nächste(n) Periode(n) einkaufen – und das leider zu den hohen Einkaufspreisen, die aktuell an den Energiemärkten herrschen.
Nun kommt eine Besonderheit hinzu: Die Stadtwerke kaufen das benötigte Erdgas nicht direkt beim Erzeuger oder der Erzeugerin, sondern bei einem Zwischenhändler. Dieser kauft gebündelt große Mengen ein und verteilt diese dann je nach benötigter Menge an die einzelnen seiner Stadtwerke-Kunden. Das basiert auf in der Regel langfristigen Verträgen, die auch die Preise für die Erdgas an die Stadtwerke fixieren. Nun muss wegen des Vorgehens des russischen Staatskonzerns Gazprom, der einfach weniger Erdgas als vereinbart liefert, der Zwischenhändler – in Deutschland ist das sehr oft der Konzern Uniper – aktuell in großem Umfang Erdgas zu den aktuell aufgerufenen hohen Kosten an den Märkten kaufen (die sogenannte Ersatzbeschaffung). Dadurch verlieren die Zwischenhändler sehr viel Geld und kommen so eigentlich unverschuldet einer Insolvenz immer näher. Deshalb hat die Bundesregierung erlaubt, dass 90 Prozent der höheren Kosten für diese Ersatzbeschaffung in Form einer neuen Umlage auf den Gaspreis umgelegt werden dürfen. Erstmalig wird das im Oktober 2022 greifen.
Deutschland unterhält eine ganze Reihe von Gasspeichern. Das sind teilweise tatsächliche Gebäude mit Stahlhülle, teilweise aber auch unter der Erde liegende Kavernen, wo Erdgas für eine spätere Nutzung gespeichert werden kann. Die meisten dieser Speicher wurden vor einigen Jahren an Gazprom verkauft. Mit Beginn des Ukraine-Krieges und nach der Preisgabe der deutschen Tochter von Gazprom durch das russische Mutterunternehmen hat die Bundesregierung die Hoheit über die Gasspeicher wieder übernommen. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Teilweise waren die Gasspeicher komplett leer. Da aber in den vergangenen Monaten die Lieferung von Erdgas aus Russland immer weiter reduziert wurde, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die leeren oder weitgehend geleerten Speicher bis zum Beginn des Winters am besten komplett gefüllt werden müssen. Dafür muss natürlich der hohe Einkaufspreis für Erdgas an den Gasmärkten bezahlt werden. Da das gespeicherte Erdgas nicht für den direkten Verbrauch gedacht ist, sondern erst dann ins Gasnetz abgegeben werden soll, wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließt oder zumindest eine starke Mangellage besteht, kann dieses Erdgas nicht unmittelbar weiterverkauft werden, um die hohen Kosten zu refinanzieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicher-Umlage beschlossen. Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gas-Kundinnen und Kunden umgelegt.
Vermutlich wird das aufgrund der extremen Energiemarkt-Verwerfungen auf mehr Kundinnen und Kunden zukommen als bisher. Schweigen oder die Sache aussitzen ist in jedem Fall die schlechteste Entscheidung. Wie andernorts auch hilft reden: Kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, sprechen Sie offen mit uns. Wir suchen gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Vielleicht hilft Ihnen ja ein Ratenplan oder eine begrenzte Stundung von Zahlungen. Bitte wenden Sie sich dazu an uns.
Nein, das passiert erst einmal nicht. Erst wenn die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplanes Gas ausruft, können Erdgas-Kundinnen und -Kunden von der Versorgung getrennt werden. Privatkundinnen und -kunden wie Sie gelten aber als besonders geschützte Gruppe. Das heißt bei Ihnen wird erst sehr spät der Gasfluss reduziert. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime werden bis zuletzt versorgt. Erst wenn die nicht-geschützten Kundinnen und Kunden (i.d.R. Unternehmen) komplett von der Gasversorgung getrennt wurden und weiterhin wenig Erdgas nach Deutschland fließt, können auch nach und nach Sie von Abschaltungen betroffen ein. Im besten Fall tritt dies aber nicht ein.
Wenn ein Gasversorger tatsächlich nicht mehr liefern kann, weil er selbst kein Gas mehr erhält, ruht gewissermaßen das Vertragsverhältnis. Auf gut Deutsch: Sie erhalten kein Gas, also müssen Sie auch nicht zahlen. Erst wenn Sie wieder Erdgas erhalten, setzt Ihre Zahlungspflicht auch wieder ein. Allerdings gilt das nur für den Arbeitspreis, sprich der an die eigentliche Gaslieferung gebundene Preisteil. Den Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch ist, müssen Sie auch bei ausbleibenden Lieferungen weiterhin begleichen. Warum? Nun, hierin sind auch Kosten für den Betrieb und Erhalt des Gasnetzes enthalten.
Das heißt aber nicht, dass Sie die monatlichen Abschlagszahlungen nicht mehr zahlen. Diese fallen weiterhin an. Es handelt sich ja hierbei um eine gerundete Vorauszahlung, die als Gesamtsumme erst bei der Jahresrechnung mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet wird. Daraus resultiert ja bekanntlich dann auch die Rückerstattung, ein Guthaben oder eine Nachzahlungspflicht. Mit anderen Worten: Erst einmal ändert sich nichts für Sie. Erst nachträglich wird in diesem Fall eine Verrechnung zu Ihren Gunsten durchgeführt.
Auch in der Strom-, aber auch der Wärmeversorgung sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie der Preisrallye an den Energiemärkten spürbar. Die gestiegenen Preise für Kohle und Gas wirken auch auf die Preise für Strom und Wärme zurück. In welchem Umfang und wie schnell sich diese Änderungen der Preise für Kohle und Gas dort niederschlagen, ist aktuell nicht genau absehbar.