Aufgrund der durch den Ukrainekrieg verursachten stark gestiegenen Preise auf den Beschaffungsmärkten erfolgt ab dem 01.01.2023 eine Preisanpassung. Die Erhöhung erfolgt dabei ausschließlich im Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Neue Erdgaspreise zum 01.01.2023Die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG und ein Anteil der SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,17 ct/kWh waren bereits in der Preisanpassung vom 01.10.2022 enthalten. Die Stadtwerke bekommen die Umlagen jedoch schon zum 01.10.2022 in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Aufgrund der dann noch nicht enthaltenen Gasspeicherumlage sowie der SLP-Bilanzierungsumlage und den zwischenzeitlich anfallenden, aber aus Gründen der Mitteilungsfristen nicht unmittelbar umgelegten, Kosten, erfolgt ab dem 01.11.2022 eine Preisanpassung. Es wurden nur die Arbeitspreise angepasst.
Die Ersatzversorgungspreise werden nach §38 EnWG ermittelt und bleiben mit Preisstand 01.10.2022 unverändert. Als Haushaltskunde gem. §3 EnWG gelten für Sie auch im Falle der Ersatzversorgung ausschließlich die Preise aus den Grundversorgungspreisblättern.
Neue Erdgaspreise zum 01.11.2022Gegenstand der Bekanntmachung: Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe sind ein kommunales Unternehmen, das unabhängig von fremden Anteilseignern am Markt agieren kann. Als Eigenbetrieb der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe werden sie durch eine Betriebsleitung geführt.
Gemäß § 3 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBI. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBI. S.121), in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe vom 29. Oktober 2009 mit Änderungen vom 15. Dezember 2011 wird folgendes veröffentlicht:
Zur Vertretung der Stadtwerke in allen Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung ist ermächtigt:
Kaufmännischer Direktor Ralf Schroedter
Technischer Direktor Markus Philipp
ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses; bei rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung des jeweiligen Direktors wird dieser nach § 3 Abs. 3 EigBGes in Angelegenheiten der Stadtwerke allein vertreten durch die ermächtigten Betriebsangehörigen:
kaufmännisch: Herrn Manfred Berg
technisch: Herrn Florian Wilhelm
Die ermächtigten Betriebsangehörigen unterzeichnen "Im Auftrag" (i. A.)
Bad Homburg v. d. Höhe, 01.09.2023
gez.
Alexander W. Hetjes
Oberbürgermeister
Hiermit geben wir bekannt, dass sich die Fernwärmepreise und Vertragsbedingungen für die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe mit Wirkung zum 01.01.2021 ändern.
Die neuen Vertragsbedingungen und Preisblätter können in unseren Geschäftsräumen in
Adresse: Justus-von-Liebig-Str. 3, 61352 Bad Homburg. v. d. Höhe
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 09:00 – 17:00 Uhr und Fr. 09:00 – 14:00 Uhr
Ab 21.12.2020 eingesehen werden.
Gegenstand der Bekanntmachung:
Die Stadtwerke Bad Homburg beginnen ab dem 28.05.2018 die eingebauten mechanischen Wasserzähler auf elektronische Funkwasserzähler in ihrem gesamten Netzgebiet umzurüsten. Die Umrüstung erfolgt sukzessive nach Ablauf der Eichfristen der bereits installierten Zähler. Das bedeutet, wenn ein sechs Jahre alter Zähler wegen Ablauf der Eichfrist erneuert werden muss, erfolgt in diesem Zuge automatisch die Umrüstung auf einen elektronischen Funkwasserzähler.
Hinweise Funkwasserzähler