Die Wärmepreisbremse hilft allen Menschen, die Fernwärme nutzen. Die Hilfe gilt, wenn die Wärme in der Nähe geliefert und genutzt wird. Die Hilfe kommt durch die monatlichen Abschläge. Die Abschläge werden kleiner. Das Gesetz hat zwei Gruppen von Menschen. Die erste Gruppe sind private Haushalte, Vereine und kleine und mittlere Firmen. Diese Gruppe nutzt 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im JAhr. Die Wärme wird an einem Ort genutzt. Es ist egal, wie die Firma organisiert ist. Wichtig ist, dass die Firma die Wärme nutzt. Jede Stelle, die Wärme nutzt, bekommt Hilfe. Die erste Gruppe hat schon im Dezember Hilfe bekommen. Die zweite Gruppe nutzt mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr. Diese Gruppe hat im Dezember 2022 keine Hilfe bekommen. Sie bekommt ab Januar 2023 Hilfe. Krankenhäuser gehören zur zweiten Gruppe, egal wie viel Wärme sie nutzen.
Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen haben im Dezember Soforthilfe bekommen. Sie bekommen ab 1. März viel Energie zu einem festen Preis. Der Preis ist für 80 Prozent von der Energie, die sie im September 2022 erwartet haben. Kleinere und mittlere Wärmekunden bekommen auch viel Energie zu einem festen Preis. Der Preis ist für 80 % von der Energie, die sie im September 2022 erwartet haben. Der Preis ist 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wenn sie mehr Energie brauchen, müssen sie den Preis aus ihrem Vertrag zahlen.
Große Kunden von Wärme bekommen viel Wärme. Sie bekommen Wärme von 70 Prozent von ihrem Verbrauch im Jahr 2021. Der Preis ist 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung will, dass Energieanbieter wenig Geld für Energie verlangen. Die Bundesregierung will keinen Missbrauch. Die Bundesregierung macht bis Mitte März 2023 eine Regel. Die Regel sagt, wie viel die Preise sinken können. Die Regel ist für drei Gruppen. Die Regel ist für Unternehmen, die viel Strom brauchen. Die Regel sagt, wie viel Entlastung es gibt.
Das Energieversorgungsunternehmen hat keine Prognose für den Verbrauch von September 2022. Der Netzbetreiber macht eine Prognose für den Verbrauch. Diese Prognose ist für die Entnahmestelle. Die Prognose ist wichtig für die Berechnung des Entlastungskontingents. Die Prognose basiert auf Ablesungen der Entnahmestellen. Bei neuen Entnahmestellen nutzt der Netzbetreiber Erfahrungen von ähnlichen Entnahmestellen.
Das Energieversorgungsunternehmen entlastet automatisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun. Sie müssen keinen Antrag stellen. Kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen ab 1. März 2023 weniger Geld. Sie zahlen weniger Geld an ihre Versorger. Große Verbraucher wie Unternehmen müssen etwas tun. Sie müssen etwas tun, wenn ihre Entlastung viel Geld ist. Sie müssen etwas tun, wenn ihre Entlastung jeden Monat viel Geld ist. Sie müssen etwas tun, wenn ihre Entlastung jeden Monat mehr als 150.000 Euro ist. Sie müssen bis 31. März ihrem Lieferanten Bescheid sagen.
Mieterinnen und Mieter sind oft nicht direkt Kunden beim Wärmeversorger. Vermieter sind Kunden beim Wärmeversorger. Vermieter bekommen die Entlastung vom Versorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastung an ihre Mieter weitergeben. Das passiert bei der Betriebskostenabrechnung. Manchmal müssen Vermieterinnen und Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung senken. Das gilt auch für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie müssen das an die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer weitergeben.
Das Gesetz gilt ab dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Spätestens gilt es ab dem 1. Januar 2023. Große Verbraucher und Krankenhäuser zahlen ab dem 1. Januar 2023 weniger. Kleine und mittlere Verbraucher zahlen ab März 2023 weniger. Im März 2023 zahlen sie auch weniger für Januar und Februar 2023.
Verbraucher und Unternehmen können bei Fragen zur Energiepreisbremse eine kostenlose Hotline anrufen. Die Beratung zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ist jetzt unter der Nummer 0800 78 88 900 verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das gesagt. Das Ministerium hat auch Antworten auf häufige Fragen auf seine Homepage gestellt.
Wenn Sie durch viele Belastungen Probleme mit Geld haben, können Sie Hilfe bekommen. Die Kontaktliste zeigt, wo Sie Hilfe finden.
- Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V. Dorotheenstraße 9-11 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Diakonisches Werk Hochtaunus Heuchelheimer Straße 20 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Deutscher Kinderschutzbund KV Hochtaunus e.V. Hindenburgring 44 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Ev. Gedächtniskirche Sozialarbeit Gluckensteinweg 156 61350 Bad Homburg v. d. Höhe
- Allgemeine Lebensberatung St. Marien Dorotheenstraße 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Wenn Sie bald kein Geld mehr haben oder kein Zuhause, können Sie zur Schuldnerberatung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gehen.