Stand: 24.06.2022
Die Bundesregierung hat für die Gasversorgung in Deutschland die zweite Stufe des Notfallplans Gas aktiviert.
Dies ist der nächste von drei festgelegten Schritten, um die Versorgung mit Gas aufrechtzuerhalten. Der gesamte dreistufige Notfallplan Gas definiert das Vorgehen und die Maßnahmen rund um die Gasversorgung im Falle von Lieferengpässen und -ausfällen. Konkret heißt das: Er regelt die Gasversorgung in einer Krisensituation. Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit gesichert, die Versorgungssicherheit sowohl für Haushaltskunden als auch für Unternehmen und Industrie ist derzeit weiterhin gewährleistet. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Die Gasversorgungsunternehmen stellen auch jetzt eigenverantwortlich die Versorgung mit Erdgas sicher und nutzen dafür marktbasierte Mechanismen wie beispielsweise die Ausnutzung bereits vertraglich vereinbarter Lastreduzierung. Doch die zweite Stufe ist ein eindringliches Zeichen für die angespannte Lage am Markt. Es gilt, so viel Energie wie möglich einzusparen. Je weniger Gas jetzt in den warmen Sommermonaten verbraucht wird, desto einfacher gestaltet sich die Versorgung im Winter.
Engmaschige Bewertung stützt die Entscheidungen
Seit 30.03.2022 galt in Deutschland die sogenannte Frühwarnstufe, die eine gezielte Vorbereitung auf mögliche Verschlechterungen der Gasversorgungslage ermöglicht hat. Durch die Ausrufung der Frühwarnstufe wurden die Vorsorgemaßnahmen deutlich und sinnvoll erhöht. So hat das einberufene Krisenteam die Situation im Gasnetz besonders intensiv beobachtet und analysiert. Dieses bereits etablierte Krisenteam auf Bundesebene bewertet weiterhin fortlaufend die Versorgungslage.
In der zweiten Stufe des Notfallplans Gas liegt per Definition „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, […]“. Der Markt kann diese Störungen aber noch bewältigen, ohne dass der Staat eingreift. Für alle Entscheidungen berücksichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorausschauend auch die langfristige Versorgungssituation und die künftige Entwicklung von Angebot und Gasbedarf. Dabei spielen auch Faktoren wie z. B. das Wetter in den Wintermonaten eine Rolle.
Die Eskalationsstufen des Notfallplan Gas:
Stufe 1 - Frühwarnstufe: Die gilt dann, wenn es Hinweise dafür gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Stufe 2 - Alarmstufe, die derzeit in Kraft gesetzt ist: Bei einer Störung der Gasversorgung oder außergewöhnlich hohen Gasnachfrage, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, wird die Alarmstufe ausgerufen. Hier geht man aber davon aus, dass der Markt noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. - Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe bleiben als örtlicher Netzbetreiber in der Verantwortung.
Stufe 3 - Notfallstufe: Sie ist gekennzeichnet durch eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage, erhebliche Störung der Gasversorgung oder andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen genügen in dieser Phase nicht mehr, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich „nicht-marktbasierte“ Maßnahmen ergriffen werden müssen. In diesem Fall greift der Staat ein und übernimmt die Verantwortung. Im Konkreten übernimmt die Bundesnetzagentur für den Staat die Rolle des Bundeslastverteilers. Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe haben dann als örtlicher Netzbetreiber den Weisungen entsprechend Folge zu leisten.
Was heißt das? Wenn die Notfallstufe ausgerufen werden sollte, d. h. es zu einer Gasmangellage kommt, erhält die Bundesnetzagentur besondere Befugnisse. Bei ihr laufen dann alle Informationen über die aktuelle Versorgungslage zusammen, und sie bestimmt die weitere Vorgehensweise. Wir als sogenannter Verteilnetzbetreiber, der die Leitungen bis zu den Endkunden betreibt, haben im ersten Schritt vor allem eine Aufgabe: Der Bundesnetzagentur die Abnahmemengen der verschiedenen Verbrauchergruppen zu nennen. Danach entscheidet die Bundesnetzagentur, wo Gas eingespart werden kann. Eine gesetzliche Pflicht zur kontinuierlichen Gasversorgung von Industrie- und Gewerbekunden gibt es nicht. Im Falle einer Versorgungskrise im Sinne der Notfallstufe geht es laut Gesetz darum, den lebenswichtigen Bedarf an Energie zu sichern. Gut zu wissen: Haushalte gehören zu den sogenannten geschützten Kunden. Das heißt, sie haben wie zum Beispiel Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiter Gas zum Heizen und Kochen. Bislang gibt es keine gesetzlich festgelegte Abschaltreihenfolge. Das heißt Gasverbraucher, die nicht zur geschützten Kundengruppe gehören, müssen daher prinzipiell damit rechnen, dass mitunter Abschaltmaßnahmen ergriffen werden müssen, welche zur Stabilisierung des Netzes dienen. Das kann aber auch die Anordnung sein, den Gasverbrauch zu reduzieren, Erdgas durch Erdöl oder andere Brennstoffe zu ersetzen, keinen Strom aus Gas zu produzieren und anderes mehr.
Unsere "nicht geschützten Kunden", wie Industrie und Gewerbe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe haben wir bereits frühzeitig informiert, da für den Fall einer Engpass-Situation deren Gasbezug reduziert oder diese Kunden im schlimmsten Fall von der Versorgung getrennt werden müssten. Sollte dies der Fall sein, werden die betroffenen Kunden unverzüglich entlang der vorab definierten Kommunikationswege über bevorstehende Lastabschaltungen bzw. Reduzierungen informiert
Niemand wünscht sich, dass solche Szenarien erforderlich werden. Sollte es aber doch so weit kommen, werden die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe ihren Teil der Verantwortung übernehmen, um die gesamtstaatliche Herausforderung zu meistern.
Weiterführende Links:
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie die häufigsten Fragen zum Notfallplan Gas kompakt im Überblick.
Der tagesaktuelle Lagebericht zur Gasversorgung der Bundesnetzagentur.
BDEW Infoblatt: Klar geregelt: Krisenmanagement im Fall eines Versorgungsengpasses
Erdgasbezug in Deutschland
Deutschland bezieht Erdgas aus unterschiedlichen Lieferländern. Zudem besteht die Möglichkeit, in gewissem Umfang zusätzliche Flüssiggas-Mengen beispielsweise aus den USA zu beziehen. Darüber hinaus ist Deutschland Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungsystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass Erdgas in Deutschland noch in ausreichender Menge zur Verfügung steht und unserer vorgelagerter Netzbetreiber weiterhin beliefert wird und somit auch die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe.