Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.stadtwerke-bad-homburg.de/ veröffentlichten Website der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In Formularen werden Felder mit fehlerhafter Eingabe nicht automatisch fokussiert im Sinne der Anforderung “2.4.3 Focus Order” nach WCAG 2.1.
- In Änderungsformularen können Rich-Text-Editoren nicht vollständig mit der Tastatur bedient werden im Sinne der Anforderung “2.1.2 No Keyboard Trap” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung des Plugins “Quill”.
- In Änderungsformularen sind ggfls. nicht alle Fehlermeldungen ohne Nutzerinteraktion sichtbar im Sinne der Anforderung “3.3.3 Error Suggestion” nach WCAG 2.1.
- In Formularen wird durch das Betätigen der Tab-Taste eine Auswahl in einer Auswahlliste (englisch “Select”) automatisch ausgewählt, nicht im Sinne der Anforderung “3.2.1 On Focus” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung des Plugins “Select2”.
- In Formularen kann das optionale Eingabefeld von Auswahllisten nicht mit der Tastatur verlassen werden, wenn keine Eingabe getätigt wurde, im Sinne der Anforderung “2.4.3 Focus Order” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung des Plugins “Select2”.
- In Formularen kann die Schaltfläche zum Löschen der aktuellen Auswahl in einer Auswahlliste teilweise nicht mit der Tatstatur fokussiert werden im Sinne der Anforderung “2.1.1 Keyboard” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung des Plugins “Select2”.
- In Formularen kann eine geöffnete Auswahlliste ohne Auswahlmöglichkeiten nicht mit der Tastatur geschlossen werden im Sinne der Anforderung “2.1.1 Keyboard” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung des Plugins “Select2”.
- Die Standorte auf interaktiven Karten sind nicht per Tastatur fokussierbar im Sinne der Anforderung “2.1.1 Keyboard” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung der Library “OpenLayers”.
- Interaktive Karten haben teilweise keinen ausreichenden Alternativtext im Sinne der Anforderung “1.1.1 Non-text Content” nach WCAG 2.1. Dies ist bedingt durch die Nutzung der Library “OpenLayers”.
- Die Elemente einer Brotkrümelnavigation (englisch “breadcrumb navigation”) sind nicht als Liste gekennzeichnet im Sinne der Anforderung “1.3.1 Info and Relationships” nach WCAG 2.1.
- Nicht-Text-Elemente haben teilweise kein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben im Sinne der Anforderung “1.4.11 Non-text Contrast” nach WCAG 2.1.
- Texte oder Bilder von Text haben teilweise kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 im Sinne der Anforderung “1.4.3 Contrast (Minimum)” nach WCAG 2.1.
- Überschriften sind teilweise nicht als solche deklariert und die Überschriften-Hierarchie ist teilweise fehlerhaft im Sinne der Anforderung “1.3.1 Info and Relationships” nach WCAG 2.1.
- Bilder haben teilweise keinen ausreichenden Alternativtext im Sinne der Anforderungen “1.1.1 Non-text Content” und “1.4.5 Images of Text” nach WCAG 2.1.
- Bei nicht jedem Link kann durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden im Sinne der Anforderung “2.4.4 Link Purpose (In Context)” nach WCAG 2.1.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Barrieren oder Probleme bei der Zugänglichkeit unserer Inhalte bemerkt? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular. Sie finden dies auch unten auf der Website im Footer unter "Barriere melden".
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Service Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe
Justus-von-Liebig Str. 3
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 4013-444
E-Mail: stadtwerke@bad-homburg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe, Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT, Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen Telefon: +49641 303 - 2901 E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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