Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kundencenter (Rathausplatz 1) ist am Samstag, den 27.05.2023 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die staatlichen Vorgaben sorgen dafür, dass die Abschläge für den Monat April 2023 zeitverzögert abgebucht werden. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zu einem kurzen Erklärvideo des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft zur Energiepreisbremse!
Alle Kunden, die Anspruch auf eine Entlastung durch die Energiepreisbremse haben, werden diese auch erhalten. Bis spätestens Anfang April 2023* erhalten diese Kunden ein gesondertes Anschreiben, das die Aktualisierung der zukünftigen Abschläge für das Jahr 2023 enthält.
Aktuell sind wir dabei, die nötigen Vorbereitungen für die Entlastungszahlungen an unsere Kunden zu treffen und möchten diese für Sie möglichst transparent darlegen. Selbstverständlich ist dies mit großen systemseitigen Herausforderungen und Mehraufwand verbunden. Hiervon ist gegenwärtig die gesamte Branche der Energieversorgungsunternehmen betroffen. Hinzu kommt ein verstärktes Aufkommen an Kundenfragen für unseren Kundenservice.
Um die Auszahlungen korrekt vorzunehmen, muss unsere Software komplett umprogrammiert werden. Hinzu kommen Sonderfälle, die berücksichtigt und vorab rechtlich geklärt werden müssen. Denn unser Anspruch ist die höchstmögliche Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Kunden.
*Update: Die angekündigten Abschlagsanpassungsschreiben werden aufgrund systemseitiger Schwierigkeiten voraussichtlich Mitte April 2023 versendet. Vor dem Versand der Anschreiben werden keine weiteren Abschläge bei unseren Kunden abgebucht.
Bei Fragen rund um die Energiepreisbremse können sich Verbraucher und Unternehmen an eine kostenlose Hotline wenden. Eine Beratung zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es ab sofort unter der Nummer 0800 78 88 900, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Antworten auf häufig gestellte Fragen stellte das Ministerium außerdem auf seine Homepage zur Verfügung.
Link FAQ zur Gas- und Wärmepreisbreme Link FAQ zur Strompreisbremse
Sehr geehrte Kunden,
wenn Sie durch stetig steigenden Belastungen in eine finanzielle Schieflage geraten sind, dann besteht die Möglichkeit unter der angeführten Kontaktliste entsprechende Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen.
- Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V. Dorotheenstraße 9-11 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Diakonisches Werk Hochtaunus Heuchelheimer Straße 20 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Deutscher Kinderschutzbund KV Hochtaunus e.V. Hindenburgring 44 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Ev. Gedächtniskirche Sozialarbeit Gluckensteinweg 156 61350 Bad Homburg v. d .Höhe
- Allgemeine Lebensberatung St. Marien Dorotheenstraße 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Bei bereits androhender Insolvenz oder Obdachlosigkeit können sie sich ebenfalls an die Schuldnerberatung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden.
Sehr geehrte Kunden,
wir empfehlen Ihnen die Informationsseiten des BDEW und den interaktiven Strom- und Gaspreisbremsenrechner. Wenn Sie der Weiterleitung folgen, finden Sie den Rechner im unteren Bereich der Website.
Rechner Strom- & GaspreisbremseSehr geehrte Kunden,
bitte beachten Sie die Informationsseiten der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse und das Informationsblatt der Stadtwerke Bad Homburg.
Informationsblatt Strom- und GaspreisbremseIm Zeitalter der Digitalisierung wird oft über die Vernetzung der physischen und virtuellen Welt gesprochen. Dazu gehört auch das „Internet der Dinge“ (Englisch: Internet of things, kurz „IoT“). Jeder kennt es, als Beispiel sei das Ein- und Ausschalten von Beleuchtung per App in einem Smart Home anzuführen.
Auch bei den Stadtwerken Bad Homburg wird vermehrt auf Digitalisierung gesetzt. Im Rahmen des Pilotprojekts „Aufbau eines nachhaltigen IoT-Netzes für das Neubaugebiet Am Hühnerstein“ wird ein LoRaWAN Netz aufgebaut und umfänglich getestet. LoRaWAN legt den Grundbaustein für eine Smart City, welche für gesamtheitliche Entwicklungskonzepte steht, um Städte effizienter und ökologischer, aber auch sicherer zu machen.
Was ist LoRaWAN?
LoRaWAN steht für Long Range Wide Area Network. Die LoRaWAN-Technologie ermöglicht den Einsatz von batteriebetriebenen Sensoren, die im Funknetz kleine Datenpakete versenden. Aufgrund der langen Batterielaufzeiten und geringen Sensorkosten ist die Technologie vergleichsweise kostengünstig und bietet eine deutlich höhere Reichweite als andere Kommunikationstechnologien, wie bspw. Bluetooth oder WLAN. Die Strahlung, die von den Antennen ausgeht, ist absolut unbedenklich. Mit maximal 25 Milliwatt weist das LoRaWAN-Funksystem ein Achtel der WLAN-Strahlung auf.
Wie funktioniert LoRaWAN?
Auf der Heizzentrale Am Hühnerstein wurde eine Antenne installiert, ein so genanntes Gateway, welches Daten von unterschiedlichen Sensoren mittels einheitlichem LoRaWAN Funkstandard empfängt. Die Aufgabe des Gateways besteht darin, Sensordaten verschlüsselt aufzunehmen und weiterzuleiten. Aufgrund der Verschlüsselung lassen sich Daten sicher und energieeffizient weiterleiten. Diese Daten werden an einen Netzwerkserver übermittelt, wo sich die Daten entschlüsseln, verarbeiten und visualisieren lassen. Durch diese Technik können selbst in Kellerräumen oder hinter massiven Betonwänden Sensoren angebracht werden, was für die Funktechnologie kein Problem darstellt. Auch ist die Methode äußerst zeit- und kostensparend, da sich nachhaltige und prozessoptimierte Infrastrukturen in Städten und Kommunen leicht abbilden lassen.
Was bedeutet das für Sie als Kunde der Stadtwerke Bad Homburg?
Wir möchten unseren Kunden mehr Transparenz zu den Verbräuchen von Gas, Wasser und Wärme anbieten. Die LoRaWAN-Technologie ermöglicht uns, Störungen schneller und effizienter zu beseitigen, ohne Zugang zu Ihrem Haus zu benötigen. Weiterhin verbessern und vereinfachen wir damit die automatischen Zählerablesungen, die aktuell noch manuell durchgeführt werden. Zurzeit ist das LoRaWAN – Netz im Testbetrieb und wird mit der Installation von Sensoren stetig ausgebaut. Somit gestalten wir das Neubaugebiet „Am Hühnerstein“ in Zukunft intelligenter und effizienter.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren.
Der Entlastungsbetrag in Bezug auf Wärme steht allen Kunden zu, die mit einem Wärmeversorgungsunternehmen einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio.kWh Wärme nicht überschreitet. Unabhängig vom Jahresverbrauch sind zudem Kunden erfasst, die die bezogene Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum an ihre Mieter weitergeben sowie staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-,Wissenschafts- und Forschungsbereichs.
Sofern eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren für die betroffenen Verträge vorliegt, werden die fällige Abschlagszahlung nicht eingezogen. Bei einer Zahlung per Überweisung, brauchen Sie für Dezember 2022 keine Zahlung anzuordnen. Sollte aufgrund der Abschlag dennoch bezahlt werden, wird Ihnen die Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie:
Da die Abschläge zum Monatsende abgebucht werden und es durch die Banklaufzeit zu einem zeitlichen Versatz kommt, handelt es sich bei Abbuchungen Anfang Dezember um Ihren Novemberabschlag.
Aufgrund der durch den Ukrainekrieg verursachten stark gestiegenen Preise auf den Beschaffungsmärkten erfolgt ab dem 01.01.2023 eine Preisanpassung. Die Erhöhung erfolgt dabei ausschließlich im Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Neue Erdgaspreise zum 01.01.2023Sehr geehrte Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Bad Homburg,
gerne informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung aus Bundesmittel für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3). Mit der Abwicklung sind insbesondere die Energieversorger betraut worden. Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas und Wärme nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag (Fälligkeit 31. Dezember 2022) überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr. Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden wir Ihnen den Entlastungsbetrag gutschreiben. Der Entlastungsbetrag entspricht nicht dem derzeitigen errechneten Teilbetrag.
Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet.
Bei Wärme wird Ihr Septemberabschlag mit einem Aufschlag von 20% als Entlastungsbetrag verwendet.
Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Entlastungsbetrag voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Ermittlung zugrunde gelegt.
Wir kümmern uns selbstverständlich um die komplette Abwicklung der Dezemberhilfe und werden Ihnen in den nächsten Tagen weitere wichtige Informationen zusammenstellen. Des Weiteren möchten wir auf unsere Energiespartipps hinweisen sowie vorsorglich trotz etwaiger Entlastungen auf das allgemein gestiegene Preisniveau hinweisen.
Leider haben wir momentan eine sehr hohe Auslastung und bedauern zutiefst, dass Kundinnen und Kunden Wartezeiten erleben. Bitte haben Sie Verständnis.
Sie wünschen Informationen zum Thema Energiesparen und eine Übersicht möglicher Beratungsstellen? Dann beachten Sie bitte unsere Informationsseite. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie Ihren Energieverbrauch wirksam reduzieren.
WeiterOb beim Heizen, Kochen oder zur Warmwasserbereitung - im Haushalt ist Erdgas der ideale Energieträger. Sein wirtschaftlicher Einsatz macht Erdgas auch für Unternehmen interessant und somit zum wichtigen Bestandteil unserer Energie der Zukunft.
WeiterDie Stadtwerke Bad Homburg liefern nicht nur unsere Energie der Zukunft, sondern auch hervorragendes Trinkwasser in verlässlicher, gleichbleibend hoher Qualität. Direkt ins Haus - und das zu günstigen Preisen. Weil uns Bad Homburg wichtig ist.
WeiterSie möchten Sport, Spaß und Erholung miteinander verbinden? Dann besuchen Sie das Seedammbad! Mit seinem umfangreichen Angebot gehört es zu den ersten Adressen im Kur- und Freizeitleben Bad Homburgs - zu jeder Jahreszeit.
Der von Oberbürgermeister Alexander Hetjes einberufene und von Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak geführte Energiekrisenstab hat in seiner zweiten Sitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen und weitere, eigene Initiativen zum Energiesparen zu ergreifen. Im Video erläutert Oberbürgermeister Alexander Hetjes die Situation im Stadtkonzern, zu dem auch die Stadtwerke zählen.
Video auf YouTube ansehenBitte beachten Sie unsere Online-Information zur Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMAV).
Kundeninformation VIVO Gas mini, medi, maxiNEU: Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 EUR/MWh = 0,059 ct/kWh
(zunächst bis 31.03.2025)
Erhöht haben sich zudem:
SLP Bilanzierungsumlage auf 5,7 EUR/MWh = 0,57 ct/kWh
RLM Bilanzierungsumlage auf 3,9 EUR/MWh = 0,39 ct/kWh
VHP-Entgelt auf 0,00148 EUR/MWh = 0,000148 ct/kWh
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die verlinkten FAQs von Trading Hub Europe zur neuen Gasspeicherumlage.
FAQ neue Umlagen (externe Verlinkung)Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Seedammbades,
wie Sie der Presse entnehmen konnten, sind die öffentlichen Einrichtungen aufgrund der durch den Ukraine-Krieg verursachten Lage an den Energiemärkten aufgefordert, den Energieverbrauch erheblich zu reduzieren, um eine Gasmangellage in Deutschland zu vermeiden. In Abstimmung mit dem Energiekrisenstab der Stadt Bad Homburg wird es auch Einschränkungen innerhalb des Stadtkonzerns geben.
Für unser Seedammbad, als größtem Energieverbraucher innerhalb des öffentlichen städtischen Bereichs, gilt daher, dass der Freibadbereich zum 11. September 2022 schließen wird. Vom 6. September 2022 an wird vorerst nur das Hallenbad mit dem 25m Becken und dem Lehrschwimmbecken seinen Betrieb wiederaufnehmen.
Der gesamte Bereich im Erdgeschoss unseres Bades (Abenteuerbereich, Kinderbecken etc.), die Rutsche sowie die Sauna werden nicht zur Verfügung stehen. Somit erhalten wir unser Schwimmangebot für alle Gäste sowie für das Schul- und Vereinsschwimmen aufrecht und kommen damit den Forderungen der Sport-Verbände nach, den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin das Schwimmen und eine Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens zu ermöglichen.
Aufgrund der gestiegenen Energie- und Unterhaltungskosten müsste noch in diesem Jahr eigentlich eine Erhöhung der Eintrittspreise erfolgen. Für die Nutzer von Dauerkarten müsste ebenfalls ein Energiezuschlag erhoben werden. Aufgrund der Reduzierung des Angebotes und der damit verbundenen Energieeinsparungen können jedoch die Eintrittspreise ins Seedammbad konstant gehalten werden. Eine Erstattung/Ermäßigung kann unter den aktuellen Gegebenheiten jedoch nicht erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund der angespannten Lage derzeit kein vollständiger Bäderbetrieb möglich ist, freuen uns aber weiterhin auf Ihren Besuch.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum aktuellen Stand der Wasserampel.
WasserampelZu Beginn der Heizperiode suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der gestiegenen Gaspreise nach alternativen Heizmöglichkeiten. Besonders stark nachgefragt sind aktuell sind dabei elektrische Heizlüfter. Eine Alternative zur Gasheizung sind diese jedoch auch bei den hohen Gaspreisen nicht.
Heizlüfter und andere elektrische Direktheizungen sind im Verhältnis zu einer Gasheizung nicht nur teurer und weniger effizient, sondern können auch den Gasverbrauch in Kraftwerken in die Höhe treiben. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig mithilfe von elektrisch betriebenen Heizlüftern heizen, müssen wir ggf. dafür zusätzlichen Strom bereitstellen, der eventuell auch aus Gaskraftwerken kommt. Der vermehrte Einsatz dieser Geräte birgt zudem die Gefahr, die lokalen Stromnetze zu überlasten, wenn zu viele Heizlüfter gleichzeitig in Betrieb gehen bzw. sind. Steigt der Stromverbrauch in einem Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an, könnte das zu einer lokalen Überlastung und schlimmstenfalls zu einem Stromausfall im betroffenen Gebiet führen. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zuhause können Heizlüfter bei zu häufigem übermäßigem Einsatz die Elektrik im Haus oder in der Wohnung überlasten.
Bitte sehen Sie daher im eigenen Interesse vom Einsatz von Heizlüftern ab bzw. achten auf einen maßvollen Umgang.
Wir sind für Sie da. Um Ihnen auf einem weiteren Weg entgegenzukommen, haben wir einen Online-Servicebereich eingerichtet, über den Sie uns rund um die Uhr bequem vom heimischen PC aus erreichen können.
Egal, ob Sie sich anmelden, abmelden oder ummelden möchten -
füllen Sie einfach das entsprechende Formular aus und versenden Sie es online. Auf dem gleichen Wege können Sie einen Bankeinzug einrichten, Ihren
Abschlag ändern oder uns Ihren Zählerstand mitteilen.
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie mit der Informationssuche
beginnen sollen, hilft Ihnen vielleicht unsere Sammlung von häufig gestellten
Fragen (FAQ) weiter.
Im Notfall erreichen Sie uns unter folgendem Kontakt:
Notrufnummer
24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr