Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Standrohre & Zapfstellen

Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe bieten den Verleih von Standrohren für Unterflurhydranten und Zapfstellen für Oberflurhydranten zur zeitweisen Entnahme von Trinkwasser an. Diese sind jeweils mit einem Geka-Anschluss oder einer C-Kupplung ausgestattet.

Für die Reservierung eines Standrohres oder einer Zapfstelle, klicken Sie bitte auf den folgenden Link "Reservierung". Mehr Informationen zum Verleihprozess finden Sie weiter unten auf der Seite. 

Oder benötigen Sie eine Wasserzapfstelle als Festhydrant? Den Antrag finden Sie "hier"

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 06172 4013 130 oder sw.arbeitsvorbereitung@bad-homburg.de zur Verfügung.

Bild eines Standrohres der Stadtwerke Bad Homburg auf weißem Hintergrund | © Stadtwerke Bad Hmburg
Standrohr

An unseren Standrohren finden Sie einen Abgang mit C-kupplung und einen Geka-Anschluss.

Bild von 2 Zapfstellen, eine mit Geka-Kupplung, eine mit C-Kupplung der Stadtwerke Bad Homburg auf weißem Hintergrund | © Stadtwerke Bad Homburg
Zapfstelle

Unsere Zapfstellen gibt es entweder mit C-Kupplung oder mit Geka-Anschluss.

Verleihprozess

  1. Bitte lesen Sie sich die auf unserer Website aufgeführten Informationen durch
  2. Bestimmen Sie den genauen Standort der Mietsache, den Nutzungszeitraum und den Nutzungszweck
  3. Füllen Sie über den untenstehenden Link den Antrag aus
  4. Bitte teilen Sie uns ein Abholdatum bzw. Wunschtermin mit
  5. Warten Sie, bis Sie eine Reservierungsbestätigung von uns bekommen haben und überweisen Sie im Anschluss die Kaution in Höhe von 1.500,00 € auf folgendes Konto:
    Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe
    Taunus Sparkasse
    IBAN:  DE 23 5125 0000 0001 0095 91
    Verwendungszweck: "Standrohrkaution_Name, Vorname"

  6. Nach Eingang der Kaution melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren einen Abholtermin
  7. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren Personalausweis mit und legen diesen unseren Mitarbeitern vor
  8. Machen Sie sich vor Benutzung mit der Bedienungsanleitung für die jeweilige Mietsache vertraut. Diese finden Sie weiter unten auf dieser Seite
  9. Die Mietsache ist spätestens nach Ablauf der 6 Monate ohne Aufforderung zurückzugeben
  10. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Benutzung und Aufbewahrung weiter unten auf dieser Seite

Wichtige Hinweise

  • Die Entnahme von Wasser ist nur vorübergehend im Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe und an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen gestattet. Eine anderweitige Verwendung ist untersagt.
  • Der genaue Entnahmeort ist den Stadtwerken durch den Kunden mitzuteilen
  • Der Mietzeitraum beschränkt sich auf maximal 6 Monaten
  • Die Mietsache ist spätestens nach Ablauf der 6 Monate ohne Aufforderung zurückzugeben
  • Die Stadtwerke können die Rückgabe der Mietsachen schriftlich ohne Angabe von Gründen zum Monatsende verlangen
  • Für die Vermietung entfällt eine Kaution von 1.500,00 €. Diese ist im Voraus auf das Konto der Stadtwerke zu überweisen. Die Ausgabe erfolgt erst nach Geldeingang.
  • Für die Nutzung entfallen Bereitstellungsgebühren, Zählermiete, sowie Gebühren für den Wasserverbrauch gemäß der Wassergebührensatzung der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe und den weiteren Vertragsbedingungen
  • Nach Rückgabe der Mietsache, in unbeschädigten Zustand, wird die Kaution abzüglich der Benutzungsgebühr, der Zählermiete und der Bereitstellungsgebühr zurückgezahlt
  • Der Verwendungszweck ist den Stadtwerken mitzuteilen, ebenso die Zuführung von Abwasser in den Kanal
  • Die Weitergabe bzw. die Vermietung an Dritte ist untersagt
  • Die Vermietung erfolgt inklusive eines Hydrantenschlüssels
  • Das Standrohr / die Zapfstelle ist frostsicher aufzubewahren
  • An die Mietsache dürfen keine ortsfesten Leitungen angeschlossen werden
  • Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl einer der Mietsachen behalten wir uns vor für die Deckung der Kosten, die Kaution bzw. einen kostendeckenden Teil, einzubehalten