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FAQs-CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Gesetz zur Aufteilung der Kosten von Kohlenstoffdioxid)

  • Am 11. November 2022 hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen. Das Gesetz heißt Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es geht um die Kosten für CO2. Diese Kosten entstehen bei Erdgas und Fernwärme. Früher hat der Mieter die Kosten allein bezahlt. Jetzt sollen Mieter und Vermieter die Kosten teilen. Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten. In vermieteten Gebäuden teilen Mieter und Vermieter die Kosten für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe. Die Aufteilung hängt davon ab, wie viel Treibhausgas das Gebäude verursacht. Das kann man durch den Brennstoffverbrauch des Gebäudes herausfinden.

     

    Der Vermieter berechnet und teilt die Kohlendioxidkosten. Das macht er bei der Betriebskostenabrechnung. Mieter, die selbst Wärme und Warmwasser machen, berechnen und teilen die Kosten selbst. Sie nutzen dafür die Rechnungen ihres Versorgers. Danach fordern sie vom Vermieter seinen Anteil an den Kosten zurück.

  • Der CO2-Preis ist ein Preis. Man muss ihn für die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlen. Er bezieht sich auf die Menge von CO2. Diese Menge entsteht bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen. Fossile Brennstoffe sind zum Beispiel Erdgas, Erdöl oder Kohle. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren höher. Die Bundesregierung möchte weniger Treibhausgase in die Luft bringen. Das hat das Bundeskabinett 2019 beschlossen. Das Ziel ist das Jahr 2030.

    Marktteilnehmer bekommen Anreize. Sie sollen weniger CO2 ausstoßen. CO2 ist die Hauptursache für den Klimawandel. Ein CO2-Preis soll das Problem lösen. CO2-Emissionen haben negative Folgen für die Gesellschaft. Diese Kosten sollen im Marktpreis sein. Ein CO2-Preis wird mit einer Steuer oder einem Emissionshandelssystem gemacht.

  • Tabelle zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter nach CO2-Ausstoß pro Quadratmeter. | © Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe

    Das Ziel ist, die Kosten von CO2 gerecht zu verteilen. Vermieter und Mieter teilen die Kosten. Der Vermieter zahlt mehr, wenn das Gebäude wenig effizient ist. Der Vermieter zahlt weniger, wenn das Gebäude sehr effizient ist.

    Die Effizienz von einem Gebäude zeigt, wie viel CO2 es ausstößt. Man teilt die CO2-Emissionen durch die Fläche von dem Gebäude. So bekommt man die Emissionen pro Quadratmeter. Die Tabelle zeigt, wie Mieter und Vermieter die CO2-Kosten teilen. Das hängt von der Effizienz von dem Gebäude ab.

  • Das Gesetz über die Aufteilung der CO2-Kosten teilt die Kosten von CO2 zwischen Vermieter und Mieter. Das Gesetz gilt nur für Heizungen mit Brennstoffen und Fernwärme. Fossile Brennstoffe machen die Wärme. Beispiele sind Erdgas, Öl, Kohle und Fernwärme.

    Heizungen mit Strom sind nicht betroffen.

    • Flammensymbol | © Flaticon
    • Icon für Solarhaus und Temperaturregelung | © Flaticon
    • Symbol eines Kohlewagens | © Flaticon
    • Ölfass-Symbol | © Flaticon
    • Ein durchgestrichenes Symbol für einen elektrischen Stecker mit einem Blitzsymbol. Strombetriebene Heizungen sind nicht vom CO2-Kostenaufteilungsgesetz betroffen. | © Flaticon
  • Ab Januar 2023 sehen Sie die CO2-Kosten auf Ihrer Erdgas- oder Fernwärmerechnung. Hier ist ein Beispiel für die Berechnung der CO2-Kosten:

    Erdgasverbrauch: 20.000 Kilowattstunden im Jahr.

    Umrechnung (Brennwert / Heizwert) 0,90298 Kilowattstunden.

    Emissionsfaktor für Erdgas gem. (EBeV 2030): 0,20088 kg CO2/Kilowattstunden Erdgas.

    Aktueller CO2-Preis für Erdgas gem. BEHG: 30 Euro/t CO2 (2023).

    Die CO2-Kosten EUR für den Kunden werden nach folgender Formel berechnet:

    CO2-Kosten (Euro) = Erdgasverbrauch * Umrechnung (BW/HW) * Emissionsfaktor * CO2 Preis /1000 

    = ((20.000 Kilowattstunden * 0,90298 * 0,20088 kg/CO2/Kilowattstunden * (30,00 Euro/t CO2) / 1.000))

    = 108,83 Euro netto,

    = bzw. 116,45 Euro brutto (7% Mehrwertsteuer)

  • CO2-Preistabelle: Im unteren rechten Bereich des Hauptfensters ist eine Tabelle abgebildet, die die Entwicklung des CO2-Preises in Deutschland gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) darstellt | © Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe

    Das Gesetz nennt die Kosten für CO2 bis 2026. Ab 2026 müssen Sie die CO2-Zertifikate kaufen. Die Preise für die Zertifikate werden in Zukunft höher sein.

  • Berechnungsbeispiel für die CO2 - Kosten | © Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe
  • Der Vermieter rechnet die CO2-Kosten direkt mit dem Mieter ab. Bei Fragen sprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Vermieter.

     

  • Die Kosten von CO2 für Wärme werden berechnet. Die Berechnung hängt von der Wärmeerzeugung ab. Es gibt Gesetze und Zertifikatehandel. Die Daten für die Berechnung sind erst im nächsten Jahr da.

  • Ihr Vermieter muss ab dem 1. Januar 2023 die Gebäudeeffizienz in Ihrer Heizkostenabrechnung zeigen. Wenn Ihre Heizkostenabrechnung das nicht hat, sprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Vermieter.

  • Der Mieter und der Vermieter teilen die CO2-Kosten bei Gewerbeimmobilien gleich.

  • Mieter haben oft einen Vertrag mit dem Energieversorger. Sie zahlen viel für CO2. Der Vermieter muss einen Teil zahlen. Fordern Sie das Geld vom Vermieter. Sie brauchen die Abrechnung vom Energieversorger. Gehen Sie dann zum Vermieter.

  • Manchmal dürfen Vermieter keine Maßnahmen machen. Das ist zum Beispiel beim Denkmalschutz so. Dann zahlen Vermieter wenig oder nichts.

  • Ihr Vermieter muss die CO2-Kosten von Ihrer Wärmeversorgung rausrechnen. Sie zahlen nur Ihren Anteil. Der Vermieter muss Ihnen die Details zeigen.

  • Mehr Informationen gibt es im Leitfaden von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Leitfaden erklärt die Berechnung und Aufteilung von den Kohlendioxidkosten.

    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/berechnung-aufteilung-kohlendioxidkosten

    Dort gibt es auch ein Berechnungstool. Mit dem Tool kann man die Berechnung und Aufteilung von den Kohlendioxidkosten selbst machen. Im Tool bitte unter „Verbrauch“ die Kilowattstunden angeben. Die Kilowattstunden beziehen sich auf den Heizwert. Auf der Rechnung steht der Verbrauch von dem Brennwert. Die Umrechnung ist mit dem Faktor 0,90298.

    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html

    Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe können keine Beratung machen. Die Beratung ist für die Aufteilung von den CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.