Umstellung der Hauswasserzähler von mechanischen Flügelradzählern auf digitale Ultraschallzähler mit Zählerfernauslesung
Bisher wurden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler eingebaut. Diese hatten bzw. haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind diese turnusmäßig auszubauen und durch neue zu ersetzen. Pro Jahr werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg ca. 1.800 Wasserzähler ausgewechselt. Verschiedene Überlegungen haben zum Entschluss geführt digitale Ultraschallwasserzähler mit Zählerfernauslesung zu verwenden. Daher werden nun im Zuge des Turnuswechsels die mechanischen Wasserzähler gegen die Ultraschallwasserzähler ausgetauscht.
Vorteile im Überblick:
Ein weiterer Vorteil ist, dass die neuen Wasserzähler auf mögliche Störungen im Versorgungsnetz aufmerksam machen. Auf Grundlage der empfangenen Datenpakete können wir Rückschlüsse auf das vorgelagerte Trinkwassernetz ziehen. So können z. B. Leckagen oder Wasserrohrbrüche schneller ausfindig gemacht oder mögliche schadhafte Bereiche frühzeitig behoben werden. So sparen die neuen Zähler gleichzeitig Trinkwasser, weil Wasserverluste vermieden werden können.
Neue Technologie /Generation
Wasserzähler der neuen Generation messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad im Wasserstrom, sondern durch Ultraschalltechnologie. Diese kommen mit einem einfachen, frei durchgängigen Messrohr aus. Das Zählwerk wird hier nicht mehr mit Wasser durchströmt. Das Gehäuse ist aus bleifreiem Material.
Anzeige von Wasserverlusten in der Kundenanlage
Der eingesetzte Funkzähler bietet die Möglichkeit festzustellen, ob eine Leckage in der Trinkwasserinstallation vorliegt. Diese Leckage wird über ein Symbol in der LCD-Anzeige des Wasserzählers angezeigt. (siehe Bedienungsanleitung)
Eichgültigkeit von 6 auf bis zu 15 Jahren erhöht
Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers (Ultraschall-Messprinzip, keine beweglichen Teile, kein Verschleiß) kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Verfahren (=Stichprobenverfahren) verlängert werden. Sogar die Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu 15 Jahre ist möglich. Der nächste Turnuswechsel der Zähler erfolgt beim Kunden entsprechend später.
Die turnusmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes
Die bisherige nicht mehr zeitgemäße direkte Ablesemethode unserer rund 11.000 im Versorgungsnetz eingebauten Zähler ist durch einen enorm arbeits- und kostenaufwändigen Ablauf gekennzeichnet. Mit der Möglichkeit, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes im „Vorbeigehen“ stichtagsgenau auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, sparen sich die Stadtwerke Bad Homburg nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Gleichzeitig wird das Ableseverfahren für die Kunden wesentlich vereinfacht, da niemand mehr zur Ablesung der Wasserzähler zu Hause angetroffen werden muss. Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerdaten entfallen ebenso wie Schätzungen von nicht fristgemäß gemeldeten Zählerständen. Die Abrechnungsbescheide können dadurch einfacher, genauer und schneller erstellt werden. Die Funkübertragung umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählernummer, Stichtagswert für die Abrechnung und Alarm- bzw. Fehlermeldungen. Es werden keine personenbezogenen Daten des Abnehmers übertragen. Die Übertragung des Verbrauchs je Zähler erfolgt entsprechend der BSI-Richtlinie verschlüsselt. Es können nur dazu vorgesehene Lesegeräte zur Auslesung der Zähler verwendet werden, die den benötigen Schlüssel zu dem passenden Zähler haben. Dies gewährleistet eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Funkübertragung.
Rückschlüsse auf Ihr tägliches Verbrauchsverhalten sind damit nicht möglich.
Der neue Zähler beinhaltet einen elektronischen Datenspeicher
Der elektronische Aufbau des Zählers bietet die Möglichkeit, vom Zähler gemessene Werte in einem Speicher zu hinterlegen. So können die erfassten Zählwerte für bis zu 512 Tage nachvollzogen werden. Dabei handelt es sich um die Tagesdurchflussmenge sowie um Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf). Diese Daten können nur direkt vor Ort am Zähler im Beisein und mit Zustimmung des Kunden ausgelesen werden, um evtl. Unstimmigkeiten oder Verbrauchsabweichungen bei der Abrechnung der Wassergebühren zu erklären.
Durch die optimierte und zukunftsorientierte Umstellung der Wasserzähler sehen wir hier langfristig eine sinnvolle und kundenfreundliche Lösung auch in Bezug auf die Ablesung. Wir freuen uns sehr, dass Sie gemeinsam diesen zukunftsorientierten Weg der neuen Zählertechnologie mit uns gehen.
Vielen Dank! Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Weshalb sollte ein Wasserzählerbügel eingebaut sein? Alle Wasserzählerhersteller, sowie die eichrechtlichen Vorgaben verlangen einen „spannungsfreien Einbau“ des Messgerätes. In der aktuellen Fassung der DIN 1988-200 ist dies unter Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen“ ausführlich beschrieben. Gleichzeitig verweist die DIN auf das DVGW Arbeitsblatt W406 (A), diese gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, sowie der Trinkwassersatzung der Stadtwerke Bad Homburg vom Wasserversorger, als auch vom Anlagenbetreiber (Grundstückseigentümer) einzuhalten. Wenn bei Ihnen noch kein Wasserzählerbügel vorhanden ist, sollten Sie diesen im Vorgriff auf den anstehenden Wasserzählerwechsel noch einbauen lassen.
Nähere Informationen zum Einbau des Wasserzählerbügels:
Weitere Informationen zu den von uns verbauten Wasserzählern